Feldjägerspezifische Aspekte der Operation EU NAVFOR ATALANTA
Donnerstag, den 03. Juni 2010 um 05:15 Uhr
Geschrieben von: Administrator

Die Fregatte KARLSRUHE läuft in den Hafen von Djibouti ein.
Foto: PIZ Marine/Ricarda Schönbrodt
Feldjäger sind integraler Bestandteil bei Auslandseinsätzen
Hunderte von Piratenüberfällen passierten weltweit in den Jahren 2008 und 2009. Hauptsächlich in den Seegebieten vor den Küsten Somalias am Horn von Afrika bis in den Indischen Ozean zu den Inseln der Seychellen. Damit ist ein Gebiet betroffen, das etwa 5,5 Millionen Quadratkilometern entspricht und etwa 15 Mal so groß wie die Bundesrepublik Deutschland ist. Die somalische Übergangsregierung konnte die hohe Anzahl der zahlreichen Angriffe, Kaperungen oder Entführungen von Schiffen vor der somalischen Küste nicht eindämmen. Diese „Ohnmacht“ und die Bedrohung für den zivilen Schiffsverkehr führten zur größten maritimen Operation im Einsatzgebiet des gesamten Golfs von Aden, Teilen des Roten Meeres und der Küste Somalias. Am 10. November 2008 erhielt die EU das Mandat zur Überwachung des Operationsgebietes und dem Geleitschutz von Schiffen des Welternährungsprogramms (WEP). Ziel ist es, Präsenz von bewaffneten Kräften an Bord dieser Schiffe zu zeigen und damit vor seeräuberischen Handlungen abzuschrecken oder bewaffnete Raubüberfälle zu verhüten bzw. zu beenden. Das Mandat basiert auf dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1982 und insbesondere auf der VN-Resolution 1816 aus dem Jahr 2008. Deutsche Streitkräfte sind seit dem 19. Dezember 2008 an der Operation EU NAVFOR ATALANTA beteiligt.
Flagge EU-NAVFOR für
Operation ATALANTA
Foto: EU-Rat/European CommunitiesBei Auslandseinsätzen der Bundeswehr sind Feldjäger oft ein integraler Bestandteil. Mit ihren besonderen Fähigkeiten nehmen sie bei militärischen Operationen der Land-, See- und Luftstreitkräfte militärpolizeiliche Aufgaben wahr. Im Zusammenhang mit Rettungs- und humanitären Hilfseinsätzen wirken sie u.a. zusammen mit Sanitätskräften. In diesen Funktionen tragen Feldjäger zur Operationsführung wie auch zurEinsatzunterstützung bei. Im weltweiten Einsatz arbeiten sie stets eng mit Militärpolizeien anderer Staaten, lokalen
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie internationalen
Organisationen zusammen. An Bord der an der Operation EU NAVFOR ATALANTA beteiligten Schiffe befinden sich einsatzorientiert ein Bordhubschrauber, eine erweiterte Facharztgruppe, ein Boardingteam und eine Feldjägergruppe. Diese besteht aus einem Feldjägeroffizier und zwei spezialisierten Feldjägerfeldwebeln. Als eine zusätzliche Schutzmöglichkeit ist die Einschiffung einer im wesentlichen infanteristisch ausgebildeten bewaffneten Sicherungsgruppe (Vessel Protection Detachment (VPD) vorgesehen. Sie wird von den Marineschutzkräften gestellt und wird auf den Fregatten bereitgehalten werden. Grundsätzlich gilt bei Einsätzen in ausländischen Einsatzgebieten, dass sich die Aufgaben und Befugnisse von Feldjägern nach dem entsprechenden Mandat richten. Danach ist gerade in Bezug auf die Operation ATALANTA mandatiert: Die Beschlagnahme
– der Seeräuberschiffe und dazugehöriger
Ausrüstung,
– der erbeuteten Güter und ggf. anderer
für eine mögliche Strafverfolgung
relevanter Beweismittel,
– die gerichtsverwertbare Dokumentation
sowie die Ingewahrsamnahme und das
Überstellen von Piraterieverdächtigen
an Dritte.
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